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Aufrüstung vor der Zeche Nordster

Beförderungsbedingungen

Damit deine Ballonfahrt zu einem unvergesslichen Abenteuer wird, gilt es unsere Beförderungsbedingungen zu beachten

1. Mit dem Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung in einem
Heißluftballon. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Fahrscheines.
2. Fahrscheine haben 3 Jahre Gültigkeit ab Buchungsdatum. Sonderregelungen sind im Einzelfall nach Absprache möglich. In
begründeten Fällen kann der Fahrschein verlängert werden. Die Verlängerung ist nur in schriftlicher Form gültig.
3. Nach Erhalt des Fahrscheines und dessen Bezahlung setzt sich der Fahrgast telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung,
um mit uns einen Starttermin zu vereinbaren (bitte Fahrscheinnummer mit angeben). Am Starttag werden wir Sie zur vereinbarten
Zeit, telefonisch oder per SMS informieren, ob ein Start witterungsbedingt möglich ist. Sollten wir uns nicht bei Ihnen melden, so
rufen Sie uns bitte unter unserer Büronummer zurück. Bei einer Fahrtabsage setzten Sie sich bitte wieder mit uns zur
Neuterminierung in Verbindung. Ballonfahren ist sehr witterungsabhängig, eine Fahrtabsage ist daher keine Seltenheit. Im
Interesse einer sicheren Fahrtdurchführung bitte wir um Verständnis, dass ausschschließlich der Pilot die Startentscheidung treffen
kann. Schadensansprüche für witterungsbedingte Startabsagen sind ausgeschlossen.
4. Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 4 Tage vorher. Andernfalls sind Sie
verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen, ansonsten verfällt ihr Fahrschein. Auch bei Nichterscheinen des Passagiers trotz
Startzusage verliert der Fahrschein seine Gültigkeit.
5. Tritt der Passagier vom Beförderungsvertrag nicht innerhalb 14 Tage zurück, können Stornierungen innerhalb 4 Wochen ab
Fahrscheinerhalt unter Abzug von 25,- EUR pauschaler Kosten durchgeführt werden. Nach dem ersten verbindlich vereinbarten
Termin ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Rückerstattung nur gegen Vorlage des gültigen originalen Gutscheines und
Fahrscheines. Der Fahrschein ist nur mit Zustimmung des Unternehmens übertragbar, die Kosten hierfür betragen 10,- EUR pro
Fahrschein.
6. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen.
Die Mithilfe beim Auf- und Abbau des Ballons ist freiwillig. Das ein- und Aussteigen in und aus dem Ballonkorb erfolgt ausschließlich
nach Aufforderung des Piloten. Die Fahrgäste die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen bzw. Fahrgäste die offensichtlich
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können vom Piloten ohne Erstattung des Fahrpreises von der Ballonfahrt
ausgeschlossen werden.
7. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme (insbesondere Probleme des Bewegungsapparates) sind uns vor
Vertragsabschluss mitzuteilen. Von Ballonfahrten während einer Schwangerschaft raten wir Ihnen ab.
8. Das Unternehmen und seine Luftfahrzeugführer übernehmen keine Haftung für mögliche Schäden an den mit an Bord
mitgeführten elektronischen Geräten oder anderen privaten Ausrüstungsgegenständen der Passagiere.
9. Glas, spitze oder scharfe Gegenstände, gefährliche Güter, ätzende Stoffe, leicht entflammbare Gegenstände u.ä. dürfen nicht
mit auf den Startplatz und nicht mit an Bord genommen werden. Auf dem Startplatz und an Bord darf nicht geraucht werden.
10. Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheines entsteht ein Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma
FlyingKumpel, Lily-Braun-Weg 36, 45659 Recklinghausen. Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein
Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfahrzeugführer richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetzt.
11. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand Recklinghausen

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